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Standart Satzung erstellt mit Chat GPT in 30 sekunden

Satzung des nicht eingetragenen Vereins "Es mixt der Thermonix Verein"

 

§1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

  1. Der Verein führt den Namen „Es mixt der Thermonix Verein“.

  2. Der Sitz des Vereins ist [Dein Ort].

  3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 

§2 Zweck des Vereins

  1. Zweck des Vereins ist die Förderung des gemeinschaftlichen Kochens und der Verbreitung von Wissen und Rezepten rund um den Thermomix.

  2. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

 

§3 Mitgliedschaft

  1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden, die die Ziele des Vereins unterstützt.

  2. Die Mitgliedschaft ist schriftlich beim Vorstand zu beantragen. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme.

  3. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.

  4. Der Austritt ist dem Vorstand schriftlich zu erklären und ist mit sofortiger Wirkung gültig.

  5. Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstands ausgeschlossen werden, wenn es in grober Weise gegen die Vereinsinteressen verstoßen hat. Dem Mitglied muss vor der Beschlussfassung Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden.

 

§4 Beiträge

  1. Der Jahresbeitrag beträgt 15 Euro und ist im ersten Quartal des Geschäftsjahres zu entrichten.

  2. Über die Änderung der Beitragshöhe entscheidet die Mitgliederversammlung.

 

§5 Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind:

  1. der Vorstand

  2. die Mitgliederversammlung

 

§6 Der Vorstand

  1. Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassierer.

  2. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig.

  3. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins und vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich.

  4. Der Vorstand entscheidet mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.

 

§7 Die Mitgliederversammlung

  1. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe des Zweckes und der Gründe verlangt.

  2. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen schriftlich einberufen. Dabei ist die vom Vorstand festgesetzte Tagesordnung mitzuteilen.

  3. Die Mitgliederversammlung beschließt über:

    • die Entlastung des Vorstands

    • die Wahl des Vorstands

    • die Beitragsordnung

    • Satzungsänderungen

    • die Auflösung des Vereins

  4. Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst. Stimmenthaltungen bleiben außer Betracht.

  5. Satzungsänderungen bedürfen einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen gültigen Stimmen.

 

§8 Auflösung des Vereins

  1. Die Auflösung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung mit der im §7 festgelegten Mehrheit beschlossen werden.

  2. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an eine gemeinnützige Organisation, die von der Mitgliederversammlung bestimmt wird.

 

§9 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt mit der Gründung des Vereins in Kraft.

Notizbuch
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